Autor Thema: Nachstellung, Belästigung & Stalking  (Gelesen 8374 mal)

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Offline Gabi

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Nachstellung, Belästigung & Stalking
« am: 15. Juli 2012, 12:26:18 »
Belästigung & Stalking
Stalking ist Strafbar
Vielen Dank für die gelieferten Beweise - ich werde sie nutzen!!

http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking.html

Landesinitiative Stalking NRW

http://www.stalking-nrw.de/

Wichtiger Hinweis:
Die Betreiber der Webseite, auf den der Link verweist, sind für den Inhalt und die Einhaltung der Gesetze selbst verantwortlich und stehen in keiner Beziehung zu der Firma Internethandel Gabriele Belter.
Diese Beitrag und deren Inhalt verletzt nach meinem Wissensstand keinerlei Rechte. Sollten dennoch Rechte welcher Art auch immer, z.B. Urheber-, Markenschutz- oder Wettbewerbsrechte verletzt werden, nehmen Sie bitte zur Vermeidung unnötiger Abmahnungen, Kosten und sonstiger juristischer Maßnahmen Kontakt mit dem Moderator auf. Werden derartige Ansprüche berechtigt Geltend gemacht, versichere ich hiermit rechtsverbindlich zu, umgehend und endgültig Abhilfe zu schaffen und schließe einen Wiederholungsfall aus. Sollte dennoch eine (anwaltliche ) ungerechtfertigte Abmahnung, Kostenforderungen oder andere Maßnahmen ohne vorherige Kontaktaufnahme erfolgen, würde diese wegen Nichtbeachtung der Schadensminderungspflicht zurückgewiesen und mit einer Feststellungsklage beantwortet. Vielen Dank für Ihr Verständnis!!
« Letzte Änderung: 24. August 2014, 17:58:25 von GabiB »

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Re: Belästigung & Stalking - hilfreiche Links
« Antwort #1 am: 15. Juli 2012, 12:32:08 »
Psychologiosche Selbsthilfe Strategien

http://www.psychotipps.com/Stalking.html

Hilfe für Opfer

http://www.no-stalking.de/

Stalkinginfocenter

http://www.stalking-info.net/

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« Letzte Änderung: 24. August 2014, 17:43:08 von GabiB »

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Belästigung & Stalking - §238 StGB
« Antwort #2 am: 15. Juli 2012, 12:34:54 »
Der Paragraph 238 StGB

1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht, unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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« Letzte Änderung: 24. August 2014, 17:41:59 von GabiB »

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Re: Belästigung & Stalking - Sehenswert
« Antwort #3 am: 15. Juli 2012, 15:44:29 »
Stalking bei Beckmann

http://www.youtube.com/watch?v=w06jXqlUGoE

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« Letzte Änderung: 24. August 2014, 17:41:06 von GabiB »

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Re: Nachstellung, Belästigung & Stalking
« Antwort #4 am: 21. Juli 2012, 21:40:42 »
Was sind Stalker für Menschen?
Stalker sind Menschen mit einem geringen Selbstwertgefühl. Sie leiden häufig unter Persönlichkeitsstörungen bis hin zu Psychosen. Dies erklärt, warum viele Stalker völlig uneinsichtig und vernünftigen Argumenten gegenüber nicht aufgeschlossen sind. Durch ihre Psychose leiden die Täter unter einem Verlust des Realitätssin...ns. Stalker fühlen sich von ihrem Opfer meist gedemütigt, bewerten dessen Verhalten falsch, sehen sich selbst als Opfer oder wollen über andere Macht ausüben.

Kurzum: Stalker sind psychisch krank und bedürfen einer psychotherapeutischen - und im Falle einer psychotischen Erkrankung - einer medikamentösen Behandlung.

Die größte Gruppe der Stalker sind verlassene und/oder zurückgewiesene Liebhaber, die sich ungerecht behandelt fühlen. Durch ihr Nachstellen und Auflauern wollen sie ihren Partner zurückgewinnen oder bestrafen. Diese Stalker fühlen sich zutiefst gedemütigt und in ihrem Ego verletzt. Gleichzeitig sind sie aber schüchtern und leiden unter einer sozialen Inkompetenz, was ihnen die Kontaktaufnahme erschwert und sie somit quasi in ihren Augen zum Singledasein verdammt sind.

Es gibt auch Stalker, die in das Opfer verliebt sind und auf diesem Weg den anderen zu einer Partnerschaft bewegen wollen. Andere wollen einfach nur testen, ob sie das Opfer für sich gewinnen können.

Autor: Psychotipps

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« Letzte Änderung: 24. August 2014, 17:39:40 von GabiB »